Alle UTC Produkte erfüllen die gesetzlichen Auflagen der DSGVO!

Datenschutz für Ihre Fotobox- und Videobox-Veranstaltungen mit unserer speziell entwickelten Software nach der gesetzlichen Datenschutzverordnung.

Mit der am 25.05.2018 in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurde der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union neu geregelt. – vermeiden Sie Bußgelder und strafrechtliche Sanktionen durch unwissentliche Verstöße im Rahmen eines Foto- oder Videoevents!

Die „Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“ (engl. General Data Protection Regulation, GDPR) ersetzt die „Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr“ aus dem Jahr 1995. Die aus 99 Artikeln in elf Kapiteln bestehende „Datenschutz-Grundverordnung“ ist weitaus einschneidender, denn sie muss nicht in nationales Recht umgesetzt werden, sondern die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen ist nun erstmals für die gesamte EU vereinheitlicht worden und als Verordnung absolut verbindlich. Weitere Informationen zur DSGVO finden Sie auf der offiziellen Website eugdpr.org.

Die UTC Datenschutzlösung nach DSGVO für Events mit Bilderstellung (Fotoshooting), Videoerstellung (Filmdreh) und Benutzereingabe (Dateneingabe).

Als Systemhaus und Hersteller von Foto- und Video-Modulen für die Eventbranche sind die neuen gesetzlichen Auflagen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für uns und unsere Kunden von ganz besonderer Bedeutung. Aus diesem Grund haben wir auf Grundlage der neuen DSGVO-Richtlinien ein umfassendes Datenschutzkonzept für unsere Eventmodule und unsere speziell programmierte Software entwickelt, dass als branchenspezifische Datenschutzlösung die erforderliche Rechtssicherheit im Umgang mit Kundendaten (Dateneigentum, Datenqualität) gewährleistet.

Was genau ist zu schützen?

  • Bilddaten
  • Videodaten
  • Daten per Benutzereingabe (Fragebogen, Gewinnspiele, Mailer)

Unsere Maßnahmen:

  • Kontrolle durch den betrieblichen Beauftragten für Datenschutz und freien Datenverkehr (vormals gen. Datenschutzbeauftragter)
  • Die Auftragsdatenverarbeitung (ADV) im Sinne des Deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), d.h. die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt durch die UTC GmbH als Dienstleister im Auftrag der verantwortlichen Stelle.

  • Flexible Teilnahmebedingungen mit Opt-In Zustimmungsverfahren, Datenverschlüsselung

Wie erfolgt der Datenschutz? Prinzipiell ist zwischen zwei Arten von Veranstaltungen zu unterscheiden.

1. Sicherstellung des Datenschutzes auf Veranstaltungen OHNE Datenerfassung von Bild, Video und/oder Benutzereingaben

  • Unsere speziell programmierte Software hinterlässt kein persönliches Bildmaterial auf den verwendeten lokalen Rechnern.
  • Nach jedem einzelnen Fotoshooting oder Videodreh werden die personenbezogenen Daten gelöscht.

  • Keine direkte Verbindung der Modul-Software mit Social-Media-Plattformen wie Facebook, Instagram, Twitter, etc.

  • Es verbleibt nur der persönliche Fotoausdruck im Besitz des Teilnehmers.

2. Sicherstellung des Datenschutzes auf Veranstaltungen MIT Datenerfassung von Bild, Video und/oder Benutzereingaben

  • Das persönliche Bildmaterial wird von unserer Spezial-Software verschlüsselt und kann nur durch diese wieder entschlüsselt werden.

  • Das verschlüsselte Bildmaterial wird über eine sichere SFTP-Verschlüsselung in das Webalbum auf einem deutschen Server übertragen.

  • Das Bildermaterial kann im Webalbum nur mit einem persönlichen Zugangscode entschlüsselt werden.
  • Die Benutzeraufklärung erfolgt über flexible Teilnahmebedingungen. Die auszufüllenden Kontrollfelder stehen dabei in einem logischen Zusammenhang. Optional kann an dieser Stelle eine beliebige Datenerfassung erfolgen.

  • Stimmt der Teilnehmer einer Datenverwendung nicht zu, werden keine persönlichen Daten erfasst.
  • Die erfassten Teilnehmerdaten werden nach einer flexibel einstellbaren Zeitspanne automatisiert vom Server gelöscht.

Was beinhaltet das UTC Datenschutzkonzept?

Das UTC Datenschutzkonzept ist ein umfassendes Dokument, dass Auskunft über das Verfahren der Datenverarbeitung bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten gibt, die für die Foto- oder Video-Eventbranche essentiell sind.

  • Datenschutzlösung für Veranstaltungen mit Bilderstellung / Fotoshooting
  • Datenschutzlösung für Veranstaltungen mit Videoerstellung / Filmdreh

  • Datenschutzlösung für Veranstaltungen mit Benutzereingabe / Dateneingabe (Fragebogen, Gewinnspiele, E-Mail)

Das UTC Datenschutzkonzept dokumentiert die Art und den Umfang der erhobenen, verarbeiteten oder genutzten personenbezogenen Daten. Aus der Festlegung der datenschutzrechtlichen Anforderungen im Datenfeldkatalog ergibt sich die Rechtsgrundlage sowie die Zweckbindung für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten. Im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind die Auftragsdatenverarbeitung und die Funktionsübertragung nun identisch, wenn ein Datenverarbeitungssystem, wie z.B. ein Foto- oder Video-Eventmodul verwendet wird. Dies betrifft sowohl die automatisierte Verarbeitung als auch ein Fileing System, was fallspezifisch in unserem Datenschutzkonzept berücksichtigt wird.

Für den rechtssicheren Einsatz unserer Foto- und Videosysteme auf Veranstaltungen haben wir unser spezielles Datenschutzkonzept für die Foto- oder Video-Eventbranche entwickelt, das wir Ihnen bei Anfragen gerne zukommen lassen.